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21 - Abgaben für Unterrichterlaß und andere Formulare des Ausgleiches zahlten

b. Abgaben für Unterrichterlaß und andere Formulare des Ausgleiches zahlten den Kursteilnehmern wie, oder anstatt, sind Gehälter und Löhne abhängig von den Berichtspflichten, die im Abschnitt J.8 vereinbart werden und werden als direkte oder f-A Kosten in Übereinstimmung mit der tatsächlichen Arbeit behandelt, die durchgeführt wird. Unterrichterlaß kann auf einer durchschnittlichen Kalkulationsgrundlage aufgeladen werden. 42. Verkauf und Marketing. Kosten Verkauf und Vermarkten aller möglicher Produkte oder Services der Anstalt (es sei denn gelassen unter Abschnitt J.1.c. oder J.34) sind nicht zulässig. 43. Entlassungsabfindung.

Abbildung für  Kosten anderer Versicherung, die von der Anstalt in Zusammenhang b. Kosten anderer Versicherung, die von der Anstalt in Zusammenhang mit der allgemeinen Führung seiner Aktivitäten aufrechterhalten wird, sind abhängig von den folgenden Beschränkungen zulässig: (1) müssen Typen und Umfang und Kosten Dichte mit fehlerfreier Institutionspraxis übereinstimmen; (2) sind Kosten Versicherung oder aller möglicher Beiträge zu irgendeinem Vorbehalt, der die Gefahr des Verlustes von oder des Schadens des Bundes-besessenen Eigentums umfaßt, ausgenommen nicht zulässig, soweit dass die Bundesregierung spezifisch solche Kosten gefordert oder genehmigt hat; und (3) sind Kosten Versicherung auf den Leben der Offiziere oder der Verwalter nicht zulässig, außer wo solche Versicherung ein Teil eines Angestelltplanes ist, der nicht übermässig eingeschränkt ist.

b. Kosten, die spezifisch als nicht zulässig resultierend aus einer schriftlichen Entscheidung gekennzeichnet werden, versorgten durch einen Bundesbeamten gemäß geförderten Vereinbarungsdebatten, die Prozeduren gekennzeichnet werden, wenn sie innen eingeschlossen werden oder in der Berechnung irgendeiner Gebührenzählung verwendet werden, Anspruch oder dem Angebot, das auf eine geförderte Vereinbarung anwendbar ist. Diese Kennzeichenanforderung trifft auch auf alle mögliche Kosten zu, die darunter zum gleichen Zweck wie Umstände genommen werden, denen die Kosten kennzeichneten spezifisch, wie nicht zulässig Unter entweder diesen Unterabschnitt oder Unterabschnitt A.

B. Die Abgaben oder Beiträge, die von der Anstalt, unabhängig davon die Empfänger gebildet werden, sind nicht zulässig. 14. Stimmung in der Belegschaft, Gesundheit und Wohlfahrtskosten und -gutschriften. Die Kosten der Hauspublikationen, der Gesundheit oder der Erste-Hilfekliniken und/oder der Krankenhäuser, entspannende Aktivitäten, Lebensmitteldienstleistungen, ratendienstleistungen der Angestellten, sind zulässig. Solche Kosten werden gerecht zu allen Aktivitäten der Anstalt verteilt. Das Einkommen, das von irgendwelchen Aktivitäten festgelegt wird, wird zu den Kosten gutgeschrieben, davon es sei denn solches Einkommen unwiderruflich vorbei auf Angestelltwohlfahrtseinteilungen eingestellt worden ist. Die Verluste, die aus Betriebslebensmitteldienstleistungen resultieren, sind- zulässig, nur wenn das Lernziel der Anstalt, solche Services an einer break-even Basis laufen zu lassen ist. Die Verluste, die wegen der Betriebslernziele anders als das oben genannte gestützt werden, sind zulässiges nur (a), in dem die Anstalt ungewöhnliche Umstände demonstrieren kann, und (b) mit der Zustimmung des wissenden Bundesamtes. 15. Unterhaltungskosten. Kosten Unterhaltung, einschließlich Unterhaltung, Ablenkung und Sozialaktivitäten und alle möglichen die Kosten, die direkt mit solchen Kosten verbunden sind (wie Karten zu den Erscheinen oder Sportveranstaltung zu, zu den Mahlzeiten und zu den Vergütungen) sind nicht zulässig. 16. Gerät und andere Investitionsaufwand.

b. , die wenn sie betrachtet zu werden Faktoren, den Allowability von Kosten in einem besonderen Fall feststellen, umfassen (1) das letzte Muster solcher Kosten, besonders in den Jahren vor dem Preis der geförderten Vereinbarungen; (2) die Auswirkung der geförderten Vereinbarungen auf die Gesamtaktivität der Anstalt; (3) erwarteten die Art und der Bereich von Verwaltungsdienstleistungen von eigenen Einteilungen der Anstalt; und (4), ob der Anteil der Bundesregierungarbeit zur Gesamtaktivität der Anstalt, die Anstalt zugunsten des Nehmens auf die Kosten zu beeinflussen, ist, besonders in denen die wie übertragenen Dienstleistungen nicht von einer fortfahrenden Natur sind und wenig Verhältnis zur Arbeit unter geförderten Vereinbarungen haben. 33. Profite und Verluste auf Einteilung des Pflanzengeräts oder anderer Kapitalgüter.



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Tags: nicht, Stimmung, Belegschaft, Gesundheit